Ab dem 1. Januar 2009 sind Eigentümer von neuen Wohngebäuden verpflichtet den Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken.
Grundlage dafür ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Die Nutzungspflicht gilt nur für den Neubau von Gebäuden für die nach dem 31. Dezember 2008 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wird.
Für Sanierung oder Umbau eines Gebäudes ab 2009 gilt dieses nicht.
Durch die anteilige Nutzung solarer Strahlungsenergie, von Biomasse, Geothermie oder von Umweltwärme muß nach dem neuen Gesetz damit gedeckt werden.
Dabei ist der Anteil an erneuerbarer Energie vorgeschrieben und variiert je nachdem welche erneuerbare Energie gewählt wird.
Bei beispielsweise solarer Strahlungsenergie muß der Wärmeenergiebedarf mindestens zu 15 Prozent hieraus gedeckt werden. |